Aufgrund des regen Interesses an unsere Wohnung sind wir zu dem Schluss gekommen,
dass ein Versteigerungsähnliches Verfahren Wohl am Besten den
Interessen aller Parteien genügen wird. So ist gewährleistet, dass keine
Bieterpartei die Wohnung nicht bekommt, obwohl Sie bereit wäre einen höheren
Preis zu bezahlen, als den welchen die Käuferpartei entrichtet hat. Außerdem
ist in dem Fall wo mehrere Parteien das gleiche Maximalgebot abgegen
gewährleistet, dass die Partei welche dieses Maximalgebot zuerst abgegeben hat
den Zuschlag erhält.
Da es sich aber um den Kauf einer Immobilie handelt, was eine weitreichende
Entscheidung ist die Wohlüberlegt werden muss, wird die Versteigerung nicht
Zeitterminiert sein (also nicht zu einer festgelegten Uhrzeit an einem
Bestimmten Datum enden). Ähnlich wie bei einer normalen Versteigerung wird sich
nach jeder Abgabe eines neuen Höchstgebots die Versteigerungsfrist verlängern.
Diese Verlängerung wird aber mindestens 24 Stunden betragen, so dass alle
Parteien genügend Bedenkzeit haben werden um evt. ein höheres Gebot abzugeben.
Es wird also nicht so sein wie bei Ebay, wo in den letzten Sekunden der
zeitterminierten Versteigerungsfrist die meisten Gebote schnell (und evt. etwas
unüberlegt) abgegeben werden.
Es wird aber auch nicht sein wie bei einer normalen Versteigerung wo nach jedem
Gebot "zum ersten, zum zweiten, und zum dritten" gesagt wird, und nur innerhalb
dieser kurzen frist man ein (evt. auch unüberlegtes) Gebot abgeben kann.
Die Regeln sind ähnlich wie bei Ebay, nur dass die Versteigerung nicht
zeitterminiert ist. Folgende Regeln gelten:
- Die Gebote sind nicht rechtlich bindend, d.h. es besteht kein Kaufs- bzw.
Verkaufszwang. Aber wir werden natürlich nach bestem Wissen und Gewissen
handeln, und wir sind davon überzeugt Sie machen dies ebenso, so dass es hier
hoffentlich keine Probleme geben wird.
- Übermitteln Sie die Gebote bitte Telefonisch an die Ihnen schon bekannte
Handynummer, wir werden Ihnen dann am Telefon den aktuellen Stand nennen.
Zusätzlich werden wir diese Website regelmäßig updaten, mindestens jedoch
jeweils um ca. 20:00 Uhr Abends, so dass Sie hier den Stand von vor noch nicht
24:00 Stunden sehen können.
- Die Gebote müssen jeweils ein Vielfaches von 500€ sein.
- Den Zuschlag erhält die Partei welche das höchste Maximalgebot abgegeben hat.
- Falls mehrere Parteien das gleiche Maximalgebot abgegeben haben und niemand
höher bietet, erhält die Partei die dieses Maximalgebot zuerst abgegeben hat
den Zuschlag.
- Wichtig: Das aktuelle Höchstgebot ist nicht zwingend das Maximalgebot der
Partei die aktuell den Zuschlag erhalten würde, sondern lediglich das höchste
Maximalgebot der anderen Parteien plus 500€, falls dies weniger ist als das
Maximalgebot der Partei die aktuell den Zuschlag erhalten würde.
- Die Versteigerung beginnt am Samstag den 4. September 2010 um 20:00 Uhr.
- Jetzt schon können Gebote abgegeben werden, die Gebotsübersicht wird aber erst
zu Versteigerungsbeginn vollends veröffentlicht.
- Ab dem Versteigerungstermin werden in einer Tabelle folgende Werte veröffentlicht
- Was das aktuelle Hochstgebot ist, und welche Partei für dieses Höchstgebot gerade den Zuschlag erhalten würde,
- Die Maximalgebote der Parteien die gerade den Zuschlag nicht erhalten würden,
- Die Zeiten wann die jeweiligen Gebote eingegangen sind
- Sobald nach dem Versteigerungsbeginn in dem 24 Stündigen Zeitraum von 20:00 Uhr
eines Tages bis um 20:00 Uhr des darauffolgenden Tages kein neues Höchstgebot erreicht
wird gilt die Versteigerung als beendet, und die Partei die den Zuschlag erhält
kann die Wohnung für das aktuelle Höchstgebot kaufen.
- Falls die Partei welche den Zuschlag erhält sich - aus welchen Gründen auch
immer - entscheiden sollte doch nicht die Wohnung für den Zuschlagspreis zu
kaufen, werden wir diese Partei aus dem Bieterkreis ausschließen, die anderen
Parteien darüber informieren, und die Versteigerung mit den schon abgegeben
Maximalgeboten der anderen Parteien mit denselben Konditionen wieder aufnehmen.
Soviel zum Regelwerk. Selbstverständlich werden wir selbst nicht mitbieten.
Die Regeln sind auch so gewählt, dass dies auch wenig Sinn für uns machen würde.
Hier geht es zur Gebotsübersicht.